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   OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02   

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https://dejure.org/2006,5714
OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02 (https://dejure.org/2006,5714)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.2006 - 3 Bf 369/02 (https://dejure.org/2006,5714)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 3 Bf 369/02 (https://dejure.org/2006,5714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Familiennamens in einen ehemaligen Adelsnamen; Begründung eines Ausnahmefalls zur Gewährung einer Adelsbezeichnung bei drohender psychischer Erkrankung im Falle der Versagung; Exklusivität von Adelsbezeichnungen

  • Judicialis

    NamÄndG § 3; ; WRV Art. 109 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NamÄndG § 3; WRV Art. 109 Abs. 3 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1533 (Ls.)
  • DVBl 2006, 720 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 2.96

    Namensrecht - Namensänderung, Gewährung von Adelsnamen bei Namensänderung nur in

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02
    Adelsnamen sind im Wege der Namensänderung nur in seltenen Ausnahmefällen zu gewähren (Festhalten an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urt. v. 11.12.1996, DVBl. 1997 S. 616).

    Daher dürfen auch im Wege der Namensänderung Namen mit Adelsbezeichnungen nur ausnahmsweise gewährt werden (vgl. zum Vorstehenden zuletzt BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, DVBl. 1997, S. 616; Beschl. v. 17.5.1993, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 67; Beschl. v. 20.10.1978, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 38; Beschl. v. 8.3.1974, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 35; vgl. auch OVG Berlin, Urt. v. 15.6.1978 - V B 9.77, in juris).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - BVerwG 1 B 93.97; Beschl. v. 19.8.1997, BayVBl. 1998 S. 507).
  • BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97

    Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02
    Diese Regelung ist vielmehr dem Umstand geschuldet, dass der Ehename als eigener und nicht nur geliehener Name den Schutz von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG genießt, unabhängig davon, ob die Ehe, die Anlass für den Namenserwerb gewesen ist, weiter fortbesteht (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.2.2004, BVerfGE 109 S. 256).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - BVerwG 1 B 93.97; Beschl. v. 19.8.1997, BayVBl. 1998 S. 507).
  • BVerwG, 05.03.1965 - VII C 84.64

    Anspruch auf Namensänderung wegen Verwechslungsgefahr eines Sammelnamens -

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02
    Derartige Beziehungen sind in einem Fall angenommen worden, in dem der Geburtsname der Ehefrau, ein Name mit Adelsbezeichnung, von ihr - nach altem Recht - dem so genannten Sammelnamen des Ehemannes hinzugefügt und auch den Familienangehörigen als Teil eines Doppelnamens gewährt worden ist (vgl. Urt. v. 5.3.1965, BVerwGE 20 S. 300).
  • OVG Berlin, 15.06.1978 - V B 9.77
    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02
    Daher dürfen auch im Wege der Namensänderung Namen mit Adelsbezeichnungen nur ausnahmsweise gewährt werden (vgl. zum Vorstehenden zuletzt BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, DVBl. 1997, S. 616; Beschl. v. 17.5.1993, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 67; Beschl. v. 20.10.1978, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 38; Beschl. v. 8.3.1974, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 35; vgl. auch OVG Berlin, Urt. v. 15.6.1978 - V B 9.77, in juris).
  • BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/15

    Namensänderung mit Adelsbezeichnung nach englischem Recht (deed poll)

    Daher spricht weitaus mehr für die Annahme, dass Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV zumindest in seiner Tendenz jedes staatliche Handeln - gerade auf dem Gebiet der öffentlichrechtlichen Namensänderung - missbilligt, welches zu einer Schaffung von neuen Adelsbezeichnungen oder zum Wiederaufleben erloschener Adelsbezeichnungen führt, auch wenn diese nur noch Bestandteile des Namens sein können (vgl. Rensch Der adelige Name nach deutschem Recht [1931] S. 246 f; vgl. zuletzt auch OVG Hamburg StAZ 2007, 46, 48).

    Würde der Staat entgegen der aus dem zweiten Halbsatz des Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV zu entnehmenden Grundentscheidung einzelnen Personen, denen es bei der isolierten Namensänderung gerade um die Teilhabe an der vermeintlichen Exklusivität von Adelsbezeichnungen geht, die von ihnen gewünschte Namensführung ermöglichen, wäre schon wegen der Begrenztheit dieses Personenkreises kein messbarer Einfluss auf den gesellschaftlichen Bedeutungswandel in Bezug auf Adelsbezeichnungen zu erwarten (vgl. OVG Hamburg StAZ 2007, 46, 48; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 1532, 1534).

  • BGH, 09.01.2019 - XII ZB 188/17

    Anspruch auf Eintragung einer im Wege einer unter englischem Recht ("deed poll")

    Daher spricht weitaus mehr für die Annahme, dass Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV zumindest in seiner Tendenz jedes staatliche Handeln - gerade auf dem Gebiet der öffentlichrechtlichen Namensänderung - missbilligt, welches zu einer Schaffung von neuen Adelsbezeichnungen oder zum Wiederaufleben erloschener Adelsbezeichnungen führt, auch wenn diese nur noch Bestandteile des Namens sein können (vgl. Rensch Der adelige Name nach deutschem Recht [1931] S. 246 f; vgl. zuletzt auch OVG Hamburg StAZ 2007, 46, 48).

    Würde der Staat entgegen der aus dem zweiten Halbsatz des Art. 109 Abs. 3 Satz 2 WRV zu entnehmenden Grundentscheidung einzelnen Personen, denen es bei der isolierten Namensänderung gerade um die Teilhabe an der vermeintlichen Exklusivität von Adelsbezeichnungen geht, die von ihnen gewünschte Namensführung ermöglichen, wäre schon wegen der Begrenztheit dieses Personenkreises kein messbarer Einfluss auf den gesellschaftlichen Bedeutungswandel in Bezug auf Adelsbezeichnungen zu erwarten (vgl. auch OVG Hamburg StAZ 2007, 46, 48).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-438/14

    Bogendorff von Wolffersdorff - Unionsbürgerschaft - Weigerung der Behörden eines

    Demgemäß ist es in Deutschland sogar anerkannt, dass auch in der Republik unter besonderen Umständen ein Familienname, der eine Adelsbezeichnung enthält, im Wege der öffentlich-rechtlichen Namensänderung übertragen werden kann (Henrich/Wagenitz a. a. O.; vgl. ... OVG Hamburg StAZ 2007, 46; BVerwG DVBl. 1997, 616)"(4).
  • OLG Naumburg, 06.09.2013 - 2 Wx 20/12

    Berücksichtigung einer Namensänderung durch die Behörden des Heimatstaates bei

    Das Verbot der Verleihung von Adelsbezeichnungen gilt grundsätzlich auch für die Gewährung eines Adelstitels als Namensbestandteil im Wege der Namensänderung (BVerwG, Urteil v. 11.12.1996 - Az.: 6 C 2/96 -, NJW 1997, 1594 f.; OVG Hamburg, Beschluss v. 11.01.2006 - Az.: 3 Bf 369/02 -, StAZ 2007, 46 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 30.08.2013 - 2 Wx 20/12

    Deutsches Namensrecht: Anerkennung des von ausländischen Staatsangehörigen in

    Das Verbot der Verleihung von Adelsbezeichnungen gilt grundsätzlich auch für die Gewährung eines Adelstitels als Namensbestandteil im Wege der Namensänderung (BVerwG, Urteil v. 11.12.1996 - Az.: 6 C 2/96 -, NJW 1997, 1594 f.; OVG Hamburg, Beschluss v. 11.01.2006 - Az.: 3 Bf 369/02 -, StAZ 2007, 46 ff., jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 08.02.2010 - 3 K 1476/08

    Änderung des Familiennamens aus gesellschaftlichen Gründen

    Insofern wäre, wie in dem Termin zur mündlichen Verhandlung am 08.02.2010 erörtert, auf die Entscheidung des OVG Hamburg vom 11.01.2006 - StAZ 2007, 46 ff. zu verweisen.
  • VG Düsseldorf, 22.03.2012 - 11 K 120/11

    Anforderungen an die Änderung des Familiennamens bei einem Transsexuellen;

    BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1962 - VII CF 140.61 -, BVerwGE 15, 207 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 3 Bf 369/02 -, DVBl 2006, 720/juris, Rn. 21.
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